19.12.2017 · Fachbeitrag · Leserforum
Vertretung bei stationären Wahlleistungen: Muss der vertretende Arzt dieselbe Zusatzqualifikation haben wie der Wahlarzt?
| Frage: „ Unser geriatrischer Chefarzt wird während Fehlzeiten durch eine Internistin vertreten. Sie ist Fachärztin, hat aber nicht die Zusatzqualifikation ‚Geriatrie‘. Sind die Leistungen, die diese Ärztin bei Abwesenheit des Chefarztes erbringt, trotzdem berechnungsfähig? Der Wahlleistungsvertrag, bzw. der Individualvertrag, wurde im Vorwege mit dem Patienten geschlossen“. |
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