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  • · Nachricht · Notfallmedizin

    Notfallpatient verstirbt nach Einlieferung ‒ ambulanter oder stationärer Fall?

    | FRAGE: „Ein Patient wird vom Notarzt unter Reanimation ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wird er noch einige Minuten weiter reanimiert, bis er verstirbt. Handelt es sich um einen stationären oder ambulanten Fall?“ |

     

    Antwort: Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat diese Behandlungssituation als stationäre Behandlung eingeordnet (Urteil vom 09.07.2020, Az. L 5 KR 154/19). Allerdings ist dagegen die Revision beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig (B 1 KR 34/21 R).

     

    Das BSG hatte im Jahr 2021 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Patient 70 Minuten im Schockraum behandelt wurde, bis er in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde (Urteil vom 18.05.2021, Az. B 1 KR 11/20 R). Darin hat es die Abrechnung als (kurz-)stationärer Aufenthalt abgelehnt, weil es noch keine Entscheidung der Krankenhausärzte über eine Aufnahme gegeben habe. Wenn diese Grundsätze auf den vorliegenden Fall übertragen werden, dürfte ein (kurz-)stationärer Aufenthalt verneint werden. Stattdessen ist die Behandlung im Krankenhaus als Notfallbehandlung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.

     

    beantwortet von RA Dr. Kyrill Makoski, LL.M. (Boston Univ.), FA MedR, Möller & Partner, Düsseldorf, moellerpartner.de

    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 2 | ID 47787593