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  • · Nachricht · Organspende-Skandal

    Zweifel am aktuellen Verfahren zur Vergabe von Spenderorganen

    | Der Organspende-Skandal, der zwei Ärzte mit mutmaßlich betrügerischer Energie an den Universitätskliniken Regensburg und Göttingen ausgelöst haben, zieht immer weitere Kreise. Inzwischen ist das Vertrauen der Bevölkerung in eine zuverlässig korrekte Vergabe von Organen erschüttert. Das gesamte System der Vergabe von Organen wird angezweifelt. Für neuen Diskussionsstoff sorgt nunmehr die Nachricht, dass immer mehr Spenderorgane auf Sonderwegen - und nicht über die Warteliste - an Patienten gelangen. |

     

    Über die Publikumspresse, Funk und Fernsehen wird verbreitet, dass der Anteil von Organen, die bei Transplantationen im sogenannten beschleunigten Verfahren, drastisch gestiegen sei. Zum Beispiel habe der Anteil, der auf Bauchspeicheldrüsen-Transplantationen im beschleunigten Verfahren entfiel, in 2011 bei etwa 44 Prozent gelegen. Im Jahre 2002 hingegen betrug der Anteil nur gut 6 Prozent. Bei Lebern und Herzen sei der Trend ähnlich: Inzwischen würde etwa jede dritte Spenderleber und mehr als jedes fünfte Herz die schwerkranken Empfänger im beschleunigten Verfahren erreichen.

     

    Diese Entwicklung wird kritisch beäugt: Wird hier und da das beschleunigte Verfahren als Mittel zur Manipulation und Umgehung der Wartelisten genutzt? Oder wird es so genutzt, wie es eigentlich gedacht ist - nämlich als Mittel, um möglichst vielen Menschen ein lebensrettendes Organ zukommen zu lassen?

     

    Der Organspendeskandal hat eine Vielzahl von Reaktionen ausgelöst. So bezeichnet etwa der Münsteraner Jura-Professor Thomas Gutmann das bestehende Transplantationssystem als grundgesetzwidrig. Er moniert, die BÄK sei bei der Festlegung der Verteilungsregeln weitgehend an die Stelle des Gesetzgebers getreten, ohne hierzu demokratisch legitimiert zu sein.

     

    Selbst BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery äußert Bedenken: Zwar sei diese Regelung eingeführt worden, um eine „möglichst gute Ausnutzung“ der Organe zu erzielen. Dies bedeute aber nicht, dass die BÄK die Dynamik dieser erleichterten Organvermittlung nicht erheblich irritiere.

     

    Auch Gesundheitsminister Daniel Bahr hat in einer Pressemitteilung seine Bedenken geäußert. „Erste Erkenntnisse zeigen, dass in den Transplantationszentren Göttingen und Regensburg Spenderorgane in vielen Fällen nicht nach medizinischer Notwendigkeit und Dringlichkeit vergeben wurden. Sollte das zutreffen, wäre dies gesetzeswidrig und ethisch in höchstem Maße verwerflich.“ Er mahnt, Entnahmekliniken, Transplantationszentren und die hier tätigen Ärzte müssen sich an die Regeln des Transplantationsgesetzes, die Richtlinien der Bundesärztekammer und nicht zuletzt an die ärztliche Berufsordnung halten. Für den 27. August hat er unter anderem den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Stiftung Eurotransplant, die Deutsche Transplantationsgesellschaft und die BÄK zu Gesprächen eingeladen. Dort erwartet er „Vorschläge, wie künftig Manipulationen und andere Verstöße besser zu verhindern sind.“ Der „Chefärzte Brief“ wird weiter berichten.

    Quelle: ID 34979080