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  • 31.10.2023 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    Trotz falscher Meldung an Eurotransplant: Uniklinik muss Vergütung nicht zurückzahlen

    | Der „Göttinger Organspendeskandal“ hat nun auch aus der Vergütungsperspektive ein gutes Ende für die betroffene Uniklinik gefunden: Das Klinikum muss die Vergütung für die betreffenden Leistungen nicht zurückzahlen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 07.03.2023, Az. B 1 KR 3/22 R). |