· Fachbeitrag · Privatliquidation
LG Freiburg zur Schulterchirurgie: Arthroplastik des Schultergelenks ist keine Komplexleistung
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de
| In dem auf Seite 8 vorgestellten Urteil des Landgerichts (LG) Freiburg vom 8. Dezember 2011 (Az: 3 S 306/10, Abruf-Nr. 120581 ) ging es nicht nur um die Abtretung von Erstattungsansprüchen an die PKV, sondern auch um die Abrechnungsmöglichkeiten des Operateurs bei schulterchirurgischen Operationen. Im Kern kommt das Gericht zu dem Urteil, dass die Nr. 2137 GOÄ für die Arthroplastik keine Komplexleistung darstellt und daher weitere Leistungen separat berechnungsfähig sind. |
Der Fall
Ein als Belegarzt tätiger Schulterchirurg hatte einen Patienten mit multiplen Beschwerden im Bereich des rechten Schultergelenks arthroskopisch operiert. In seiner Liquidation berechnete er neben der Nr. 2137 GOÄ für die Arthroplastik des Schultergelenks folgende Leistungen:
- Nr. 2103 GOÄ für einen Kapselrelease
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