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  • · Fachbeitrag · Qualitätsmanagement

    OP-Checkliste bald Pflicht bei Eingriffen mit mehreren Ärzten oder mit Sedierung

    von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2015 eine sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen (Abruf-Nr. 186001 ). Die Richtlinie gilt nun für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie für Kliniken gleichermaßen. Sie fasst somit die drei bisher bestehenden Berichtssysteme zusammen. Neu ist z. B., dass eine OP-Checkliste geführt werden muss bei operativen Eingriffen, bei denen mindestens zwei Ärzte beteiligt sind oder bei denen eine Sedierung stattfindet. Die Richtlinie wird derzeit noch vom Ministerium geprüft und ist daher noch nicht in Kraft. |

     

    Richtlinie mit Teil A und Teil B

    Teil A der Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die für alle Sektoren gelten. Dabei werden die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement beschrieben - wie z. B. die Einleitung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Die einheitliche Regelung soll die Patientensicherheit fördern und Behandlungsabläufe verbessern. Teil B der Richtlinie soll die Anforderungen an das Qualitätsmanagement sektorspezifisch konkretisieren.

     

    OP-Checkliste dient der Patientensicherheit

    Bei den nunmehr verlangten OP-Checklisten sind Kleinsteingriffe ausgenommen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen bürokratischem Aufwand und der Gewährleistung der Patientensicherheit herzustellen.