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  • 01.07.2024 · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis

    | Das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis berechtigt u. a. zu Steuererleichterungen sowie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Beibehaltung des Merkzeichens „H“. Sie scheiterte mit ihrer Klage zuletzt vor dem Bundessozialgericht (Beschluss vom 18.09.2023, Az. B 9 SB 11/23 B). |