01.07.2024 · Fachbeitrag · Sozialrecht
Approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis
| Das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis berechtigt u. a. zu Steuererleichterungen sowie Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Beibehaltung des Merkzeichens „H“. Sie scheiterte mit ihrer Klage zuletzt vor dem Bundessozialgericht (Beschluss vom 18.09.2023, Az. B 9 SB 11/23 B). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig