· Fachbeitrag · Sozialrecht
Wie weit geht die Unterstützungspflicht der Krankenkassen bei Arzthaftungsprozessen?
von RA Detlef Kerber, Bonn, lennmed.de
| Nach dem Gesetz sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen. Dass diese Unterstützungspflicht allerdings begrenzt ist, musste ein Patient nach einem urologischen Eingriff im Krankenhaus erfahren: Seine Klage gegen ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD; vormals: MDK) blieb erfolglos (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.05.2023, Az. L 16 KR 432/22). |
Patient vermutet Behandlungsfehler nach Zirkumzision und klagt ohne Erfolg gegen MD-Gutachten
Ein 1956 geborener Patient ‒ der spätere Kläger ‒ bat seine gesetzliche Krankenkasse wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers um Unterstützung. Bei ihm war Anfang 2019 im Kreiskrankenhaus F. unter der Aufnahmediagnose Phimose eine Zirkumzision durchgeführt worden. Der Patient behauptete, die Beschneidung sei medizinisch nicht notwendig gewesen. Es habe keine Phimose vorgelegen; zudem sei er nicht hinreichend über die Operation aufgeklärt worden. Der histologische Befund habe eine Pilzinfektion ergeben. Seit der zu Unrecht durchgeführten Operation leide er unter Impotenz, Erektions- und Ejakulationsstörungen sowie Schmerzen im Operationsbereich. Dies habe bei ihm zu Depressionen geführt. Sein Ziel sei es, ein funktionsfähiges und schmerzfreies Geschlechtsteil wiederzuerlangen, notfalls durch Transplantation einer funktionsfähigen Ersatzvorhaut. Zudem beabsichtige er, Schmerzensgeld einzuklagen und Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen.
Die Krankenkasse holte ein Gutachten des MD ein, welcher das Vorliegen eines möglichen Behandlungsfehlers verneinte. Weitere Unterstützung lehnte sie ab. Die Klage und die Berufung des Patienten gegen die Krankenkasse mit dem Antrag, das für falsch erachtete Gutachten des MD für nichtig zu erklären, blieben erfolglos.
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