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  • · Fachbeitrag · Strafrecht

    Augenblicksversagen kann auch strafrechtliche Folgen haben: Beugen Sie als Chefarzt vor

    von RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin, matthias-losert.de

    | Auch sehr erfahrene Ärzte, die eine Operationen in einer betimmten Form zum ersten Mal durchführen, sollten dabei fachlich begleitet werden. Diese Begleitung kann durch die Anwesenheit eines anderen erfahrenen Arztes bei dem Eingriff oder durch eine intensive Besprechung der geplanten Operation erfolgen. Chefärzte sind gut beraten, die fachliche Begleitung ihrer nachgeordneten Ärzte sicherzustellen. Denn ein Augenblicksversagen birgt nicht nur haftungsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Risiken, wie die folgende höchstrichterliche Entscheidung zeigt: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung (Beschluss vom 20.03.2024, Az. 6 StR 17/24). |

    Patient will Luftröhrenstent operativ entfernen lassen

    Ein Patient hatte einen Kleinhirninfarkt mit einem akuten Lungenversagen erlitten. Er wurde längere Zeit über ein Tracheostoma beatmet und auch in ein künstliches Koma versetzt. Dadurch verengte sich seine Luftröhre, und er konnte selbst im Liegen und Sitzen nur schwer atmen. Deshalb ließ er sich von seinem behandelnden Arzt mittels eines Bronchoskops einen Stent in seine Luftröhre einsetzen. Das führte zu einer Verbesserung der Atemproblematik, sodass der Patient auch wieder seine berufliche Tätigkeit aufnehmen konnte. Später lagerten sich auf dem eingesetzten Stent jedoch Bakterien ab, die zu Mundgeruch führten. Daher wollte er den Stent in der Hoffnung entfernen lassen, dass aufgrund dessen Einsetzung sich seine Luftröhre ausreichend geweitet habe und er daher auf den Stent nicht mehr angewiesen sei.

    Falsche Handhabung des Lasers führt zum Tod des Patienten

    Um den Stent zu entfernen, musste dieser, wie während der Operation von den beiden beteiligten Ärzten angenommen wurde, zunächst mit einem Lasergerät gespalten werden. Der eine Arzt hatte davon noch nie etwas gehört. Der andere Arzt behauptete hingegen, diesen Eingriff durchführen zu können. Dieser Arzt hatte zwar Erfahrungen mit Lasern, aber nicht mit dem konkret eingesetzten Lasergerät. Bei der Aktivierung des Lasers war auf dem überwachenden Monitor eine Flamme zu sehen und ein lauter Knall zu vernehmen. Durch die im Rachenraum vorhandene hohe Sauerstoffkonzentration kam es zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge.