· Fachbeitrag · Strafrecht
Chefarzt auf Abwegen: BGH bestätigte dreijährige Freiheitsstrafe für einen Chefarzt
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, Dr. Tilman Clausen, Hannover, www.spkt.de
| Der spektakuläre Fall der strafrechtlichen Verfolgung von Prof. Broelsch, ehemaliger Direktor der Universitätsklinik Essen, hat nunmehr sein prozessuales Ende gefunden: Per Beschluss vom 13. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision (Az: 1 StR 692/10) gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Essen vom 13. März 2011 (Az: 58 KLS 20/08) als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und damit die Freiheitsstrafe von drei Jahren bestätigt. Verurteilt wurde Broelsch wegen Bestechlichkeit, Nötigung und Steuerhinterziehung. |
Die lange Liste der Vorwürfe
Dass es sich um einen außergewöhnlichen Fall handelt, kommt schon durch den Umfang des Urteils des LG Essen zum Ausdruck - nämlich 370 Seiten! Verurteilt wurde der Chefarzt unter anderem
- wegen Bestechlichkeit in 30 Fällen, in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung und in einem Fall mit Betrug,
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