· Fachbeitrag · Strafrecht
Konsequenzen des Verstoßes gegen die persönliche Leistungserbringung
von RA, FA MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de
| Rechnet ein Arzt eine Leistung ab, die er nicht selbst erbracht hat, obwohl er wissen musste, dass ihm die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung obliegt, ist der Tatbestand des Betrugs gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) zulasten der Krankenversicherung erfüllt. Welche rechtlichen Konsequenzen solch ein Verstoß gegen die persönliche Leistungserbringung haben kann und wie Staatsanwaltschaften, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen überhaupt an diesbezügliche Informationen kommen, um Ermittlungen aufzunehmen, lesen Sie im Beitrag. |
Wer gibt den Anstoß für Ermittlungen?
Die Strafverfolgungsbehörden leiten in der Regel erst weitere Maßnahmen ein, wenn ihnen durch externe Zuarbeit Informationen zugeleitet werden.
- Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wenn Strafanzeigen gestellt werden. Anzeigensteller sind oft Personen, die unmittelbar oder mittelbar zum Umfeld der potenziellen Täter gehören. Es ist dabei an (frühere) Arbeitskollegen, (frühere) Mitarbeiter oder Familienangehörige zu denken. Um einen Betrug strafrechtlich verfolgen zu können, bedarf es aber keines Strafantrags. Vielmehr wird diese Straftat von Amts wegen verfolgt, wenn es einen Anlass zu Ermittlungen gibt.
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