· Fachbeitrag · Strafrecht
Verwechslungsfall zeigt: Halten Sie sich bei Sterilisationen an die rechtlichen Vorgaben!
| Mit einem für die Patienten besonders tragischen Verlauf hatte ein Chirurg gleich bei zwei Operationen fehlerhaft gehandelt: Im ersten Fall sterilisierte er im Zuge einer Leistenbruch-OP einen Patienten, der gar nicht sterilisiert werden sollte ‒ aufgrund einer Personenverwechslung. Im anderen Fall nahm er bei einem einwilligungsunfähigen Patienten eine Sterilisation vor ‒ ohne dass ein Sterilisationsbetreuer oder das Betreuungsgericht zugestimmt hätten. Das strafrechtliche Verfahren gegen den Chirurgen gelangte bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hat nunmehr seine Revisionsentscheidung ( Beschluss vom 17.04.2024, Az. 1 StR 403/23 ) getroffen. Was (Chef-)Ärzte im Krankenhaus zu dieser Entscheidung und zu den juristischen Erfordernissen bei Sterilisationen wissen sollten, zeigt dieser Beitrag. |
von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover
Chirurg verwechselt zwei Patienten ‒ mit tragischen Folgen
Das strafrechtliche Verfahren richtete sich gegen einen Facharzt für Allgemeinchirurgie. Dieser hatte in im Jahr 2016 die beiden Sterilisationen vorgenommen.
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