· Fachbeitrag · Strategie
Kann das Leistungsspektrum einer Klinik durch externe Operateure ausgeweitet werden?
von Dr. Tilman Clausen, Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de
| Kliniken versuchen derzeit, durch verschiedene strategische Maßnahmen ihr Leistungsspektrum auszuweiten. Dieser Beitrag schildert einen Fall aus der Praxis und klärt, warum das ursprünglich geplante Modell rechtlich nicht umgesetzt werden konnte. Zugleich wird eine Alternative entworfen, die auch für die betroffenen Chefärzte rechtssicher ist. |
Das Vorhaben der Klinik
Ein Chefarzt, der in einer Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie tätig ist, möchte das Leistungsspektrum seines Hauses ausweiten: Er strebt an, in fachlich weder von ihm noch von seinen Oberärzten abgedeckten Bereichen „Konsiliar-Operateure“ hinzuzuziehen, die an seiner Stelle operieren.
Das Konzept sieht Folgendes vor: Die Privatpatienten kommen zunächst in die Praxis des Konsiliar-Operateurs, werden dort untersucht, und eine erste Diagnose und Operations-Indikation wird gestellt. Anschließend geht der Patient in die Privatsprechstunde des Chefarztes, der die Indikation bestätigt und zur Durchführung der Operation den niedergelassenen Konsiliar-Operateur hinzuzieht; dieser operiert dann allein.
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