· Fachbeitrag · Strukturprüfungen
Praktischer Fall: Der MD verlangt die Herausgabe von Arbeitsverträgen ‒ was tun?
von RA, FA ArbR und FA MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, armedis.de
| Regelmäßig prüft der Medizinische Dienst (MD) nach § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V, ob ein Krankenhaus die Strukturmerkmale erfüllt, die zur Abrechnung bestimmter Leistungen berechtigen. Dazu gehört u. a. das Vorhandensein qualifizierten Personals. Als Nachweis fordert der MD häufig die Arbeitsverträge der betroffenen Beschäftigten an. Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dieses Vorgehen datenschutzrechtlich bedenklich (vgl. CB 09/2022, Seite 3 ff.). Wie ein vom Verfasser beratenes Krankenhaus datenschutzkonform auf die die Anfrage des MD reagierte, zeigt dieser Erfahrungsbericht. |
Das Szenario: MD verlangt die Herausgabe von 140 Arbeitsverträgen, Krankenhaus bittet um rechtliche Prüfung
Ein Krankenhaus in Norddeutschland befand sich in den Strukturprüfungen nach § 275d SGB V. Diese Strukturprüfungen hatten diverse OPS-Komplexcodes zum Inhalt ‒ u. a. solche Codes, die in der psychiatrischen Klinik des Krankenhauses zur Abrechnung kommen sollten. Im Rahmen der Prüfung trat der MD an das Krankenhaus heran und verlangte u. a. die Herausgabe sämtlicher Arbeitsverträge der in der psychiatrischen Klinik des Krankenhauses beschäftigten Pflegekräfte (insgesamt mehr als 140) zur Prüfung.
Das Patientenmanagement, das für die Strukturprüfungen zuständig ist, forderte daraufhin die Verträge in der Personalabteilung des Krankenhauses an. Die Personalleiterin weigerte sich allerdings, die Arbeitsverträge zur Verfügung zu stellen und berief sich auf den Datenschutz. Die Geschäftsführung des Krankenhauses bat daraufhin den Verfasser dieses Beitrags um rechtliche Prüfung der Angelegenheit.
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