Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Telemedizin

    Zweitmeinung künftig auch bei Eingriffen an der Wirbelsäule

    | Patienten können ärztliche Zweitmeinungen (s. u.) nun auch vor Eingriffen an der Wirbelsäule einholen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren entsprechend ergänzt. Die Änderung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |

     

    Die Änderung zum Zweitmeinungsverfahren greifen künftig für die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie für das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

     

    MERKE | Seit Anfang 2019 haben gesetzlich Versicherte bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen neben Eingriffen an der Wirbelsäule Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenksersatz und Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Inzwischen sind über 800 Ärzte qualifiziert, Zweitmeinungen abzugeben (CB 04/2021, Seite 1). Dazu zählen auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte. Für die Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren siehe Beitrag online, zuletzt aktualisiert am 16.09.2021, Abruf-Nr. 45688055.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 1 | ID 47641539