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  • · Nachricht · Telemedizin

    Zweitmeinung vor Hüft-TEP kommt voraussichtlich zum 01.07.2024

    | Patienten können ärztliche Zweitmeinungen (siehe Kasten) nun auch vor der Versorgung mit einer Hüft-Totalendoprothese (TEP) einholen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.11.2023 die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren entsprechend ergänzt. Voraussichtlich ab dem 01.07.2024 dürfen qualifizierte Ärzte eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung beantragen. |

     

    In Deutschland erhalten jährlich etwa 240.000 Patienten eine Hüft-TEP. Das sind überdurchschnittlich viele im internationalen Vergleich. Im Zweitmeinungsverfahren wird geprüft, ob die Versorgung auch wirklich medizinisch notwendig ist.

     

    MERKE | Seit Anfang 2019 haben gesetzlich Versicherte bei bestimmten Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen neben Eingriffen an der Wirbelsäule Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenkersatz und Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Inzwischen sind über 800 Ärzte qualifiziert, Zweitmeinungen abzugeben (CB 04/2021, Seite 1). Dazu zählen auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte. Für die Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren siehe Beitrag online, zuletzt aktualisiert am 16.09.2021, Abruf-Nr. 45688055.

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 1 | ID 49794372