04.01.2017 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Ermächtigung für Klinikärzte: Niedergelassene Kollegin erstreitet Fallzahlbegrenzung
| Bei einem in quantitativer oder qualitativer Hinsicht unzureichenden Leistungsangebot der niedergelassenen Vertragsärzte darf die Ermächtigung eines Krankenhausarztes grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden. Allerdings kann es geboten sein, die Fallzahl der Ermächtigung zu begrenzen, wenn (nur) eine niedergelassene Ärztin noch erhebliche Behandlungskapazitäten aufweist und die Zulassungsgremien von einem darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf ausgehen. Denn dadurch lässt sich verhindern, dass Versicherte unter Umgehung der niedergelassenen Ärztin direkt den ermächtigten Krankenhausarzt ansteuern. Dies hat das Sozialgericht (SG) Schwerin mit Beschluss vom 30.08.2016 (Az. S 3 KA 18/16 ER, Abruf-Nr. 190267 ) entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig