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  • · Fachbeitrag · Zivilrecht

    Die 10 wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung

    von RA Marc Strüder, Rechtsanwälte Klostermann, Dr. Schmidt & Partner, Bochum, www.klostermann-rae.de

    | Ein Patient liegt im Sterben. Während die Ehefrau den Arzt bittet, ihren Mann zu retten, steht in der vorliegenden Patientenverfügung des Schwerkranken jedoch: „Ich möchte nicht an Schläuche angeschlossen und nur noch künstlich am Leben erhalten werden.“ Kein außergewöhnlicher Fall in deutschen Krankenhäusern. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 die Patientenverfügung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen. Dieser Beitrag klärt die 10 wichtigsten Fragen hierzu. |

    1. Was genau ist eine Patientenverfügung?

    Die Patientenverfügung ist ein niedergeschriebener Text, der vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet ist. Die Patientenverfügung kann auch notariell beurkundet sein. Der Text selbst muss nicht mit der Hand geschrieben sein - es reicht auch ein Schreibmaschinentext oder ein Computerausdruck.

     

    Der Patient muss noch einwilligungsfähig gewesen sein, als er den Text verfasste. Das ist vom Arzt im klinischen Alltag natürlich nicht so einfach nachprüfbar. Deswegen darf der Arzt davon ausgehen, dass der Patient einwilligungsfähig war, als er die Verfügung geschrieben hat - solange er keine klaren Anhaltspunkte hat, daran zu zweifeln. Der Patient muss zu dem Zeitpunkt des Verfassens volljährig gewesen sein, also mindestens 18 Jahre alt.