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    29.03.2019 · Nachricht aus AAA · Arzthaftung

    Ärzte müssen auch nach Behandlungsende bedrohliche Befunde weitergeben!

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Hausärztin verurteilt, die eine – nach dem Arztwechsel fälschlicherweise – an sie gerichtete Mitteilung über einen bösartigen Tumor nicht weiterleitete. Jeder Arzt sollte daher unbedingt sicherstellen, dass sein Patient von bedrohlichen Befunden unter allen Umständen erfährt, auch wenn dieser schon länger nicht mehr bei ihm in Behandlung war (Urteil vom 26.06.2018, Az VI ZR 285/17) > lesen

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