21.08.2017 · Fachbeitrag · Leserforum
Beteiligungsvergütung: Welchen Anspruch hat der Chefarzt bei nicht realisierter Forderung?
| Frage: Frage: „Als Chefarzt einer Rehaklinik habe ich eine Beteiligungsvergütung. Ich stelle der Klinik die Rechnungen zur Verfügung und bekomme einen Prozentsatz nach bezahlten Rechnungen der Patienten ausbezahlt. Welchen Anspruch habe ich in dieser Konstellation, wenn der Patient nicht zahlt und die Klinik auf die Forderungen verzichtet bzw. aufgrund geringer Beträge kein Mahnverfahren einleitet?“ „Als Chefarzt einer Rehaklinik habe ich eine Beteiligungsvergütung. Ich stelle der Klinik die Rechnungen zur Verfügung und bekomme einen Prozentsatz nach bezahlten Rechnungen der Patienten ausbezahlt. Welchen Anspruch habe ich in dieser Konstellation, wenn der Patient nicht zahlt und die Klinik auf die Forderungen verzichtet bzw. aufgrund geringer Beträge kein Mahnverfahren einleitet?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig