Ärzteschaft und Pflegekräfte verbringen täglich durchschnittlich drei Stunden mit Dokumentationsarbeiten. Und die haben häufig keinen Nutzen für die Patientenversorgung. So das Ergebnis einer Blitzumfrage zur Bürokratiebelastung, an der sich Ende Juli 2024 bundesweit 98 Psychiatrien und 225 Allgemeinkrankenhäuser ab 50 Betten beteiligten. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) erhob die Umfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die DKG hat der Politik 55 konkrete Vorschläge gemacht, ...
Auch nach Entlassung des Patienten aus der stationären Behandlung bleibt die Sorgfaltspflicht der Krankenhausärzte in bestimmten Fallkonstellationen bestehen. In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof ...
Frage: „Kann die Therapie mit Immunglobulinen tatsächlich nur mit der Nr. 272 GOÄ (3,5-fach) abgerechnet werden? Die Nr. 275 GOÄ (Dauertropfinfusion von Zytostatika) gilt ja tatsächlich nur für Zytostatika.
In deutschen Krankenhäusern sollen in den nächsten Jahren bis zu 6 Mio. bisher stationär durchgeführte Operationen und Interventionen ambulantisiert werden. Auch wenn diese Entwicklung teilweise als Bedrohung wahrgenommen wird, kann sich daraus durch den Aufbau von krankenhauseigenen ambulanten Operationszentren eine hoch interessante Chance ergeben. Für Chefärzte stellt sich die Frage, wie sie die Entwicklung aktiv gestalten, um ihre Abteilung für die künftigen Veränderungen erfolgreich zu positionieren.
Frage: „Ich wollte gern wissen, wie die Regelung der persönlichen Leistungserbringung bei Ultraschall der gehirnversorgenden Arterien zu sehen ist. Der Hintergrund ist der, dass diese Untersuchungen häufig durch ...
Frage: Mit großem Interesse habe ich Ihre Beiträge über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rechnungsstellung in Privatkliniken gelesen (CB 06/2024, Seite 5 ff. und CB 09/2024, Seite 10 f.).
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Wenn ein Chefarzt standortübergreifend eine Abteilung in zwei Betriebsstätten eines Krankenhauses leitet, dann stellt sich die Frage nach der persönlichen Leistungserbringung. Denn niemand kann an zwei Orten zugleich sein. Wie die Vertretung des Wahlarztes und die Delegation von Wahlleistungen am jeweils anderen Standort geregelt werden können, zeigt dieser Beitrag.