01.06.2007 | Erbrechtsreform
Die wichtigsten Eckpfeiler auf einen Blick
Das BMJ hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der das Pflichtteilsrecht modernisieren und Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen soll. Der Beitrag ermöglicht einen Einstieg in das künftige Recht (den Entwurf finden Sie unter www.bmj.bund.de, unter „Themen“, „Zivilrecht“, „Erbrecht“).
Reformbedürftigkeit
Das Erbrecht hat sich im Wesentlichen bis heute bewährt. Auf viele Erscheinungen wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien enthält es jedoch keine zeitgemäßen Antworten. Die geplante Reform soll dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht werden.
Reformentwurf
Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen vor:
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