Das FG Münster (23.5.24, 3 K 2585/21 Erb, Abruf-Nr. 244380 , Revision beim BFH anhängig unter II R 19/24) hat entschieden, dass eine Schenkungsteuer nur bei Vorliegen eines bewussten Schenkungswillens erhoben werden kann. Im vorliegenden Fall argumentierte der Kläger, dass zwischen ihm und seinem Bruder aufgrund langjähriger Streitigkeiten kein Schenkungswille bestanden habe, obwohl eine Vermögensübertragung stattfand. Der Schenkungsteuerbescheid wurde aufgehoben.
Gestaltungen durch teilweise oder unentgeltliche Immobilienübertragung sind gerade i. R. d. Unternehmens- bzw. Erbnachfolge praxisrelevant. Hierbei hat die Finanzrechtsprechung in einem aktuellen Fall entschieden, ...
§ 35b EStG sieht eine einkommensteuerliche Steuerermäßigung bei
Belastung mit Erbschaftsteuer vor. Dieser Beitrag erläutert Systematik und Voraussetzungen dieser Vorschrift anhand eines Musterfalls.
Der Begünstigungszeitraum des § 35b S. 1 EStG für die Einkommensteuer beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 ErbStG), regelmäßig also mit dem Tod des Erblassers. Dies hat der BFH entschieden.
Der BFH hat jüngst eine steueroptimierende Gestaltungslücke durch Vermächtnis bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht (Wohnsitz bzw. dauernder Aufenthalt im Ausland) bestätigt. Demnach unterliegt das Vermächtnis ...
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig die vom Erblasser herrührenden Schulden, soweit sie nicht mit einem zum Erwerb gehörenden Gewerbebetrieb, Anteil an einem ...
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Selten hat der BFH innerhalb so kurzer Zeit vier Entscheidungen zum internationalen Erbschaftsteuerrecht getroffen: Entschieden wurde zur
Zulässigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht, zur Reichweite des Inlandsvermögens bei beschränkter Steuerpflicht, zur Anwendung von DBAs bei virtueller Doppelbesteuerung und zum Anwendungsbereich der Wegzüglerregelungen im DBA-Recht. Nachfolgend werden die vier Urteile und ihre praktischen Auswirkungen dargestellt.