Laut Bundeskriminalamt werden täglich zwischen 200 und 300 Personen als vermisst gemeldet. Gleichwohl sich über 80 % der Fälle bereits im ersten Monat erledigen, bleiben in ca. 3 % der Fälle die Personen länger als ein Jahr vermisst. Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen die Relevanz der Thematik vor dem Hintergrund des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) und damit verbundener erbrechtlicher Wirkungen oder Vermutungen, zum Teil auch für „normale“ Erbscheinverfahren.
Das OLG Karlsruhe hat sich mit der Abgrenzung zwischen Vor- und Nacherbschaft (§ 2100 BGB) und einem Nießbrauchsvermächtnis im Rahmen der begehrten Feststellung einer Vor- und Nacherbschaft befasst (§ 1089 BGB).
Das OLG München hatte sich im Rahmen einer Beschwerde mit der Echtheit eines Testaments zu beschäftigen und sich dabei ausführlich zu den Beweisgrundsätzen geäußert.
Der Einwand der Fälschung des eigenhändigen Testaments (§§ 2247, 2267 BGB) kommt in den Verfahren vor dem Nachlass- und dem Prozessgericht relativ häufig in Betracht. Zur Klärung dieses Einwandes dient die förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Schriftgutachtens. Anknüpfend an die Beiträge zum Gutachten über die Testierfähigkeit in EE 24, 172 und
EE 24, 192 mit allgemeinen Hinweisen zu Gutachten im Erbrechtsprozess befasst sich dieser Beitrag mit speziellen Aspekten des Schriftgutachtens.
Im Rahmen der Beschwerde eines Notars hat das OLG Karlsruhe (21.8.24, 14 W 44/24 (Wx), Abruf-Nr. 244965 ) wichtige Grundsätze zu den Pflichten und Befugnissen des beurkundenden Notars betreffend der Meldung des ...
In einem Beschluss vom 30.1.24 (33 Wx 191/23 e) hatte sich das OLG München mit der Frage zu beschäftigen, ob ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem „unsere Patenkinder“ als Schlusserben bestimmt ...
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Das OLG München hat sich mit der Frage der Sittenwidrigkeit einer Enterbung in einem privatschriftlichen Testament für den Fall beschäftigt, dass der Begünstigte eine bestimmte Person heiratet und die Eheschließung noch vor dem Tod des Erblassers erfolgt.