01.08.2005 | Gestaltungspraxis
So übertragen Sie Kapitalvermögen optimal und steuergünstig auf Kinder
Wer Kindern frühzeitig Aktien, Anleihen oder Sparguthaben schenkt, steigert generationsübergreifend die Nettorendite. Neue Gestaltungsspielräume erhöhen die vertraglichen Modalitäten und mindern gleichzeitig sowohl die Einkommen- als auch die Erbschaftsteuer deutlich. Der folgende Beitrag beschreibt die aktuelle Rechtslage und vom Finanzamt akzeptierte Übertragungsmöglichkeiten innerhalb der Familie.
Steuerentlastung bei der Einkommensteuer
Werden Zins- oder Dividendeneinkünfte auf die Kinder verlagert, zahlen sie dafür keine Steuer, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen jeweils unter dem Grundfreibetrag (7.664 EUR, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) und dem Sparerfreibetrag (1.370 EUR, § 20 Abs. 4 EStG), also unter 9.034 EUR liegt. Bei den Eltern bleiben die Kapitaleinkünfte ohne Belastung, zusätzlich vermindert sich auch noch die Progression für das verbleibende Einkommen.
Beispiel: Steuersparmodell mit Anleihen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Eltern haben ein Einkommen von insgesamt 100.000 EUR. Sie erklären 25.000 EUR Zinseinnahmen. Anfang 04 übertragen sie auf ihre beiden Kinder Anleihen und daraus resultierende Kapitaleinnahmen von zusammen 17.000 EUR. Welche Beträge sind zu versteuern?
Lösung: Die Eltern und die beiden Kinder müssen Folgendes versteuern:
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Werden auf die Kinder Einkünfte über die Freibeträge hinaus übertragen, errechnet sich ein zusätzlicher Vorteil aus der insgesamt geminderten Progression. Dieses Ergebnis wirkt immer, wenn die Eltern über ein hohes steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Der familieninterne Renditezuschuss des Finanzamts macht sich im Jahr 2004 und 2005 durch erhöhte Grundfreibeträge sowie gesenkte Eingangssteuersätze bemerkbar.
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