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  • 01.03.2005 | Höferecht

    Das landwirtschaftliche Erbrecht in der Praxis

    von RA und Notarin Felizita Söbbeke, Gronau-Epe

    Das landwirtschaftliche Erbrecht ist regelmäßig von dem Wunsch geprägt,  

    • den zu vererbenden landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Gesamtheit an einen Nachfolger weiterzugeben,
    • den Übergebenden finanziell abzusichern und
    • mit den weichenden Erben eine abschließende Regelung zu finden.

    Diesem Spannungsverhältnis muss eine Nachfolgeregelung für den landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Hofes i.S. der HöfeO, eines Landguts i.S. des BGB oder eines kleinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs gerecht werden. Der Berater muss prüfen, zu welcher der zuvor genannten Kategorie der Betrieb gehört. Dazu im Einzelnen:  

     

    Es gelten unterschiedliche Gesetze

    Beim landwirtschaftlichen Erbrecht gilt regional verschiedenes Recht:  

     

    Übersicht: Regional anwendbares Recht
    • NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg: Hier gilt die nordwestdeutsche HöfeO.
    • Bremen: Es gilt das Bremische HöfeG.
    • Hessen: Hier greift die hessische Landgüterverordnung.
    • Rheinland-Pfalz: Hier ist das Landesgesetz über die HöfeO anwendbar.
    • Baden-Württemberg: Hier gelten folgende Gesetze:
    • die badische Hofgüterverordnung und
    • das Württembergische Gesetz über das Anerbenrecht.
    • Sonst (in den übrigen alten und neuen Bundesländern): Hier gilt das BGB und das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdStVG).