01.03.2005 | Höferecht
Das landwirtschaftliche Erbrecht in der Praxis
von RA und Notarin Felizita Söbbeke, Gronau-Epe
Das landwirtschaftliche Erbrecht ist regelmäßig von dem Wunsch geprägt,
- den zu vererbenden landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Gesamtheit an einen Nachfolger weiterzugeben,
- den Übergebenden finanziell abzusichern und
- mit den weichenden Erben eine abschließende Regelung zu finden.
Diesem Spannungsverhältnis muss eine Nachfolgeregelung für den landwirtschaftlichen Betrieb in Form eines Hofes i.S. der HöfeO, eines Landguts i.S. des BGB oder eines kleinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs gerecht werden. Der Berater muss prüfen, zu welcher der zuvor genannten Kategorie der Betrieb gehört. Dazu im Einzelnen:
Es gelten unterschiedliche Gesetze
Beim landwirtschaftlichen Erbrecht gilt regional verschiedenes Recht:
Übersicht: Regional anwendbares Recht |
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