02.09.2008 | Pflichtteil
Pflichtteilsergänzungsansprüche prozessual richtig durchsetzen
In der letzten Ausgabe von EE haben wir über die wesentlichen Strukturen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berichtet (Gemmer, EE 08, 134). Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie Pflichtteilsergänzungsansprüche prozessual erfolgreich durchsetzen.
Prozessuale Durchsetzung des Pflichtteilsergänzungsanspruches
Der Pflichtteilsberechtigte geht prozessual am besten im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor. Dieser Weg ist ihm gestattet, weil er grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses und über ergänzungspflichtige Zuwendungen hat. Die Stufenklage ist insbesondere zu empfehlen, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch besteht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen. Dem gegenüber ist von einer Stufenklage eher abzuraten, wenn ungewiss ist, ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht und wenn keine Verjährung droht.
Praxishinweis: Bei getrennter Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsklage muss stets die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs beachtet werden, denn die Erhebung der isolierten Auskunftsklage unterbricht nicht den Verjährungslauf des Pflichtteils- und damit auch Pflichtteilsergänzungsanspruchs gemäß § 2332 BGB.
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