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  • 01.09.2006 | Unternehmensnachfolge

    So sichern Sie die Fortführung eines Unternehmens am besten ab

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    Die Notwendigkeit einer rechtzeitigen lebzeitigen Unternehmensnachfolge hat sich bereits herum gesprochen. Der Beitrag zeigt die Risiken auf, die sich ergeben, wenn kein Unternehmertestament errichtet wird und wie Sie diese Risiken durch Gestaltung vermeiden können.  

     

    Unternehmertestament als Vorsorgemaßnahme

    Das Unternehmertestament ist als zwingende Vorsorgemaßnahme für den Fall des vorzeitigen Todes des Unternehmers anzusehen. Überlässt man die Erbfolge mangels eines auf die Fortführung des Unternehmens abgestimmten Testaments der gesetzlichen Erbfolge, kann dies zu fatalen (Rechts-)Folgen führen. In den meisten solcher Fälle ist die ununterbrochene Fortführung des Unternehmens und die notwendige Entscheidungsfindung gefährdet. Darüber hinaus wird die testamentarische Regelung der Unternehmensnachfolge als finanzierungstechnisches Bewertungskriterium für das Unternehmen angesehen. Unbedingt vermieden werden sollten Erbengemeinschaften und vormundschaftliche Mitwirkung.  

     

    Notwendigkeit des Unternehmertestaments

    Verstirbt ein Unternehmer ohne eine testamentarische oder erbvertragliche Nachfolgeregelung getroffen zu haben, können je nach familienrechtlicher Struktur verschiedene Probleme für das Unternehmen auftreten.