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  • 02.04.2009 | Vorsorgevollmacht

    Vorsorgevollmacht im Erbrecht: Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf

    Vorsorgeverfügungen gelten als Sammelbegriff für drei selbstständige „Vollmachtstypen“ bzw. Ermächtigungen:  

     

    • Vorsorgevollmacht,
    • Betreuungsverfügung und
    • Patientenverfügung.

     

    Größte wirtschaftliche Bedeutung kommt der Vorsorgevollmacht zu, da sie dem Vollmachtnehmer die Befugnis einräumt, die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers vorübergehend oder auf Dauer zu regeln. Dabei sind bei deren Gestaltung und Auswirkungen noch zahlreiche Rechtsfragen offen. Anhand von Fallbeispielen gibt der folgende Beitrag Einblick in die Rechtsprechung zur Vorsorgevollmacht.  

     

    Vorsorgevollmacht und Bedingungen

    Ist eine Vorsorgevollmacht an Bedingungen geknüpft, gilt sie nur im Rahmen der Ermächtigung (OLG Koblenz ZEV 07, 595 mit Anm. Müller).