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  • · Nachricht · Anonyme Samenspende

    Ärztliche Auskunftspflicht nach heterologer Insemination - Auswirkungen auf das Erbrecht?

    | Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind kann vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen (OLG Hamm 6.2.13, I-14 U 7/12, n.v.). Damit hat sich das Risiko für Samenspender erheblich erhöht, unterhaltsrechtlichen oder auch erbrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt zu werden. |

     

    Die Tochter eines anonymen Samenspenders darf den Namen ihres biologischen Vaters erfahren Die Mutter der Klägerin hatte sich vor 22 Jahren anonym befruchten lassen.

     

    Das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist höher zu werten als das Recht eines Spenders auf Anonymität, so das OLG. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

     

    Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung zu der Entscheidung!

    http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/19-heterologe-Insemination.pdf

     

    Das Deutsches Forum für Erbrecht e.V. fordert Rechtssicherheit.

    Lesen Sie hierzu

    http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/files/documents/oeffentlichkeitsarbeit/Presse_2013_02_11_01.pdf

    Quelle: ID 38313890