· Fachbeitrag · Ausschlagung
Ausschlagung der Erbschaft kann Ersatzerbeneinsetzung ungültig werden lassen
von RAin Katharina Weiler, FAin Erbrecht, St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung, Krefeld
| Das OLG Karlsruhe hat sich mit dem Problem befasst, ob es möglich ist, die Nachfolgeplanung eines Erblassers zu zerschlagen und seinem Stamm einen Vorteil zu verschaffen, indem man selbst ausschlägt und gemäß § 2306 BGB den Pflichtteil fordert oder ob in einem solchen Fall die vom Erblasser vorgesehene Ersatzerbeneinsetzung nicht gilt. |
Sachverhalt
In einem Rechtsstreit vor dem LG Konstanz führte der Kläger als im Erbschein ausgewiesener Miterbe eine Stufenklage auf Auskunft über den Nachlassbestand. Mit einer Widerklage forderte die Beklagte ihrerseits von ihm die Bewilligung zur Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer zum Nachlass gehörenden Eigentumswohnung.
Die am 11.8.15 verstorbene Erblasserin A war Mutter der Beklagten und ihres Bruders S, der Vater des Klägers. A und ihr bereits 1972 vorverstorbener Ehemann waren u. a. Eigentümer eines Zweifamilienhauses sowie eines angrenzenden Grundstücks. Nach dem Tode des Ehemannes der A einigte man sich im Rahmen einer Teilerbauseinandersetzung im Jahre 1993 darauf, dass die A die untere Wohnung behalten und die Beklagte die obere Wohnung im Zweifamilienhaus der Eltern zu Alleineigentum erhalten sollte. Die Beklagte bezog die obere Wohnung 1995 auch selbst. Ihr Bruder S bekam einen abgetrennten Teil des Grundstücks sowie ein weiteres Grundstück.
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