· Fachbeitrag · Beerdigungskosten
Erstattung von Beerdigungskosten für eine „Sozialbestattung“ aus GoA
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Das LG Heilbronn hat einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Erstattung von Beerdigungskosten unter Geschwistern bejaht. |
Sachverhalt
Die beiden Geschwister hatten nach dem Tod ihres Vaters die vermögenslose Erbschaft ausgeschlagen. Der Bruder bezahlte die Beerdigung und verlangte von seiner Schwester die hälftige Bezahlung. Das AG Schwäbisch Hall hatte der Klage teilweise stattgegeben und dabei den von den Sozialbehörden übernahmefähigen Höchstbetrag durch eigene Recherchen mit 1.481,00 EUR ermittelt. Gegen dieses Urteil hat der Bruder Berufung eingelegt und verlangt weiterhin die Kosten für eine einfache Bestattung und nicht für ein sog. Sozialbegräbnis. Seinen erstinstanzlichen Antrag hat er im Berufungsverfahren reduziert um die Kosten für die Schmuckurne und die Traueranzeige.
Entscheidungsgründe
Das LG Heilbronn (6.2.23, Ad 7 S 1/22, Abruf-Nr. 238288) hat der Berufung stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:
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