· Nachricht · Digitaler Nachlass
BGH hat entschieden: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
| Der BGH hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben (BGH 12.7.18, III ZR 183/17).
Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 115/18 vom 12.7.18
Mehr dazu unter https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=85390&pos=0&anz=115
Quelle: ID 45396851