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  • 03.02.2025 · Nachricht · Digitaler Nachlass

    Erben dürfen geerbtes Instagram-Konto vollumfänglich nutzen

    | Erben können vollen Zugriff auf das Instagram-Konto der Erblasser bekommen, was auch die aktive Nutzungsmöglichkeit umfasst. Dies berichtet die Legal Tribune online unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (30.12.24, 13 U 116/23, Abruf-Nr. 246112 ). |