03.02.2025 · Nachricht · Digitaler Nachlass
Erben dürfen geerbtes Instagram-Konto vollumfänglich nutzen
| Erben können vollen Zugriff auf das Instagram-Konto der Erblasser bekommen, was auch die aktive Nutzungsmöglichkeit umfasst. Dies berichtet die Legal Tribune online unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Oldenburg (30.12.24, 13 U 116/23, Abruf-Nr. 246112 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig