· Fachbeitrag · Digitaler Nachlass
„Facebook-Urteil“ ‒ aber kein Ende der Diskussion in Sicht
von RA Prof. Dr. Wolfgang A. O. Burandt, LL.M., M.A., MBA (University of Wales, Cardiff), FA Erbrecht und FA Familienrecht, zertifizierter Mediator (BAFM), zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV), Hamburg
| Im Juli hat der BGH sein sog. „Facebook-Urteil“ erlassen (BGH 12.7.18, III ZR 183/17, Abruf-Nr. 202364 ). Gleichwohl bleiben Fragen offen. Dazu im Einzelnen: |
Sachverhalt
Zum Sachverhalt wird verwiesen auf den Beitrag von Möller, EE 17, 110 ff. zur Vorinstanz KG.
Entscheidungsgründe
Entgegen der Auffassung des KG sind Erben berechtigt, Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin (E) und den darin befindlichen Informationen und Nachrichten zu verlangen:
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