10.12.2018 · Nachricht · Ehegattentestament
Mediation hindert das Unwirksamwerden nicht
| Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam wird, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, unabhängig davon, ob die Eheleute das Scheidungsverfahren aussetzen, um ein Mediationsverfahren durchzuführen (OLG Oldenburg 26.9.18, 3 W 71/18, Abruf-Nr. 205910 ). |
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