· Fachbeitrag · Erbauseinandersetzung
Taktiken und Fehler bei der Teilungsversteigerung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Bei Teilungsversteigerungen lauern aufgrund der komplizierten Materie für Berater mitunter hohe Haftungsrisiken, nicht zuletzt durch bestimmte „Rechtsirrtümer“, denen selbst erfahrene Anwälte unterliegen können. Es ist aber nicht nur wichtig, keine Fehler zu machen, sondern auch die richtige Taktik zu wählen. Vielfach ist unbekannt, wie man seinen Einfluss auf das Verfahren verbessern kann und damit den entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Beteiligten erhält. |
1. Konstellationen im Rahmen der Erbauseinandersetzung
In der erbrechtlichen Praxis kann es bei Teilungsversteigerungsverfahren zu unterschiedlichen Konstellationen kommen. Im Hinblick auf die richtige Verfahrenstaktik muss dabei wie folgt unterschieden werden:
a) Nur Erbengemeinschaft ist im Grundbuch eingetragen
Sind im Grundbuch als Miteigentümer mehrere Personen als Erben eingetragen, stellt dies die „klassische“ Erbengemeinschaft dar. Das Vermögen der Erbengemeinschaft steht dabei den Mitgliedern der Gemeinschaftgesamthänderisch zu. Im Grundbuch erkennt man diese Form des Miteigentums daran, dass keine Bruchteile eingetragen sind. Es ist vielmehr die Gemeinschaft als solche eingetragen.
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