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  • · Nachricht · Erbenermittlung

    Verband Deutscher Erbenermittler e.V. wendet sich gegen eine Einschränkung personenbezogener Daten

    | In den Diskussionen um den Datenschutz wird eine inhaltliche Einschränkung personenbezogener Daten gefordert. Dagegen wendet sich der VDEE. Eine Reduzierung der Angaben in Personenstandseinträgen oder die Verkürzung von Speicherfristen der digitalen Daten beschränkt oder verhindert gar die Nutzung von Personendaten z.B. im Erbscheinsverfahren. Der Verband wendet sich gegen Tendenzen, auf Personenstandsurkunden weniger Angaben aufzunehmen oder frühzeitig zu vernichten. Gerade bei sehr häufigen Nachnamen sind die in den Personenstandseinträgen derzeit enthaltenen Einträge für eine eindeutige Identifizierbarkeit der Person wichtig. |

     

    Für Erbenermittler ist der Zugang zu personenbezogenen Daten existenzielle Voraussetzung der Berufsausübung. Die in den Personenstandsurkunden der Standesämter seit 1874 eingetragenen Angaben zu Namen, Geburt, Heirat und Tod sowie Beruf und Konfession sind die Grundlagen der Recherchen nach rechtmäßigen Erben. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten ist die korrekte Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für die im VDEE organisierten Erbenermittler selbstverständlich. Sie erheben die Daten nur im konkreten Einzelfall und geben diese nicht an Dritte weiter.

     

    Um in Zukunft weiter für Nachlassvermögen die Erben finden und den Erbnachweis führen zu können, sind Daten, die nicht einem falsch verstandenen Datenschutz zum Opfer fallen, unerlässlich.

     

    Dem Datenschutz wird durch den für die Datennutzung erforderlichen Nachweis des berechtigten Interesses bereits heute in sehr hohem Umfang Rechnung getragen. Durch diese hohen Zugangsanforderungen besteht aus Sicht des VDEE kein datenschutzrechtlicher Anlass zur Änderung der gegenwärtigen Praxis.

     

    Lesen Sie die komplette Pressemitteilung des Verbands Deutscher Erbenermittler e.V.!

    http://www.presseportal.de/pm/100355/2423548/erbenermittlung-verband-deutscher-erbenermittler-betont-datennutzen

    Quelle: ID 38437090