30.01.2019 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen nutzenden Miterben
| Ein hinreichend deutliches Verlangen einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung von Nachlassgegenständen i. S. d. § 2038 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 745 Abs. 2 BGB setzt nicht voraus, dass der bislang allein Nutzende durch jenes Verlangen explizit vor die Alternative „Zahlung oder Auszug“ gestellt werden muss (OLG Stuttgart 18.10.18, 19 U 83/18, Abruf-Nr. 206798 ). |
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