26.04.2018 · Fachbeitrag · Grundbuchrecht
Erbe stirbt: Grundbuchberichtigungsantrag des Erben ist erfolglos
| Mit dem Versterben der Antragstellerin, die die Grundbuchberichtigung beantragt hat, geht das Eigentum am Grundstück außerhalb des Grundbuchs auf deren Erben als nunmehr wahre Berechtigte über, § 1922 Abs. 1 BGB. Dieses Berichtigungsbegehren mit dem Ziel der Eintragung der Antragstellerin als Eigentümerin hat keinen Erfolg, da eine solche Eintragung das Grundbuch unrichtig machen würde (OLG München 11.1.18, 34 Wx 201/17, Abruf-Nr. 200333 ). |
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