· Fachbeitrag · Hinweise für den Mandanten
Die 20 relevantesten Maßnahmen des (potenziellen) Erben nach dem Tod des Erblassers
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf
| Der Tod eines Menschen verstellt oft den Blick für notwendige Maßnahmen. Der Erbe (Angehörige) muss aber die erforderlichen Entscheidungen für die Bestattung und die Vermögenssicherung zeitnah treffen. Er muss in den ersten Tagen nach dem Tod einige unverzichtbare Pflichten erfüllen, z.B. die Fürsorge für den Verstorbenen inklusive Rahmenbedingungen der Bestattung sowie die Sicherung des hinterlassenen Vermögens. |
1. Sofortmaßnahmen nach dem Tod
Nach dem Tod des Erblassers müssen in erster Linie die Angehörigen, die mit den Erben personenidentisch sein können, folgende Pflichten erfüllen:
a) Anzeige des Todes, §§ 28, 29 Personenstandsgesetz (PSTG)
Spätestens am dritten Werktag nach dem Versterben ist der Tod beim Standesamt anzuzeigen. Verpflichtet hierzu sind u.a.: die Mitbewohner, also Angehörige und Personen, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.
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