· Fachbeitrag · Internationales
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft
von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, Alsfeld
| Immer mehr Erbfälle weisen internationale Bezüge auf. Der folgende Beitrag erläutert daher das in den meisten Fällen auftretende gesetzliche Erbrecht von Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Licht internationaler Betrachtungen. |
1. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten
Aus § 1931 BGB als zentraler Vorschrift des Ehegattenerbrechts ergibt sich, dass dem überlebenden Ehegatten neben Verwandten ein gesetzliches Erbrecht zusteht. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten rechtfertigt sich durch die durch die eheliche Gemeinschaft begründeten engen Beziehungen der Ehegatten. § 1931 BGB kann daher nicht analog auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften angewendet werden. Das Ehegattenerbrecht verfolgt sowohl rechtsethische als auch wirtschaftliche Ziele:
- Die rechtsethische Funktion liegt darin, die Teilhabe am Leben des Verstorbenen anzuerkennen.
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