· Fachbeitrag · Kryptowährung
Der erbrechtliche Erwerb von Kryptowährungen
von RA Benno von Braunbehrens, FA Erbrecht, München, www.advocatio.de
| Während Kryptowährungen zunächst nur einer eingeschworenen, tech-affinen Anlegergemeinde ein Begriff waren, haben rasante Wertentwicklungen diese auch in den Horizont des Durchschnittsanlegers gerückt. Trotz der zurückliegenden Kursverluste wird sich die erbrechtliche Beratungspraxis absehbar vermehrt mit diesem Themenfeld zu befassen haben. Ziel des Beitrags ist, ein basales technisches Verständnis zu schaffen und darauf aufbauend, die zentralen erbrechtlichen Erwerbstatbestände näher zu beleuchten. |
1. Kurze technische Hinführung
Bevor eine erbrechtliche Einordnung des Erwerbs eines Kryptowährungsguthabens von Todes wegen vorgenommen werden kann, ist es zunächst erforderlich, sich zumindest die grundlegende technische Funktionsweise einer der Kryptowährung zugrunde liegenden Blockchain-Technologie vor Augen zu führen.
Eine Blockchain ist ein dezentral gespeichertes digitales Register, in welchem Kryptowährungseinheiten geschaffen, vermerkt, zugeordnet und übertragen werden können. Im Rahmen einer Transaktion wird nicht eine Kryptowährungseinheit als abgegrenzte Datenmenge übertragen, es wird vielmehr lediglich die Transaktion und die dieser folgende Neuzuordnung innerhalb der Blockchain vermerkt.
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