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  • · Nachricht · Landwirtschaftliches Erbrecht

    Der Hoferbe bestimmt sich nach der Höfeordnung

    Im Bereich der Landwirtschaft gelten besondere erbrechtliche Regeln. Das gesetzliche Erbrecht bestimmt sich nach der Höfeordnung. Maßgeblich ist zunächst, ob der Erblasser einen Hoferben bestimmt oder ihm den Hof bereits vor seinem Tod zur Bewirtschaftung übergeben hat. War dies nicht der Fall und gibt es mehrere Miterben, kommt es zunächst auf deren Eignung an, und bei gleicher Eignung auf das Alter. Es gibt immer nur einen Hoferben. Der Hoferbe muss die weichenden Miterben dann auszahlen.

     

    Den Gesetzestext der Höfeordnung lesen Sie unter

    http://www.gesetze-im-internet.de/h_feo/.

    Weitere Einzelheiten gibt Ihnen die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE) unter

    http://www.erbfall.de/index.php?site=content&freicontent=erbrecht44&newsbereich=Erbrecht%20E-M.

    Quelle: ID 35498450