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  • · Nachricht · Minderjährigenadoption vor 1.1.77

    Kein gesetzliches Erbrecht im Verhältnis zu Verwandten des Annehmenden

    | Einer Minderjährigenadoption, die vor dem 1.1.77 durchgeführt wurde, kommt nur eine schwache Wirkung zu, da sie grundsätzlich kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden begründet hat ( OLG Köln 13.8.14, 2 Wx 220/14 ). |

     

    Vorliegend wurde kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen der Angenommenen und der Erblasserin als der Schwester des Annehmenden begründet.

    Quelle: ID 43108155