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  • · Nachricht · NEhelERGG

    Ein Jahr gleiches Erbrecht für nicht eheliche und eheliche Kinder aller Jahrgänge - VDEE e.V. zieht Bilanz

    | Seit knapp einem Jahr wird das neue Gesetz (2. NEhelERGG) umgesetzt. Ein vor dem 1.7.1949 geborenes nicht eheliches Kind und seine Abkömmlinge sind für ab dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle nicht mehr vom Erbrecht nach dem Vater und dessen Verwandten ausgeschlossen. |

     

     

    Die Praxis zeigt, dass sich in der Umsetzung hierdurch vielfach neue Herausforderungen an die Gerichte, Nachlasspfleger oder Erbenermittler stellen. Die Vaterschaftsanerkennungen an den Geburtseinträgen selbst enthalten manches Mal kaum mehr Information als den Namen, Beruf, Wohnort des leiblichen Vaters. Die Akten bzw. Beschlüsse zur Urkunde sind oft nicht archiviert bzw. sind vernichtet. Es sind ergänzende Erbenermittlungen nötig, um das Schicksal des leiblichen Vaters zu klären und somit seine weiteren Abkömmlinge, die auf Grund der neuen Gesetzeslage erb- bzw. miterbberechtigt sind, zu ermitteln. Durch die Weltkriege, Flucht, Auswanderung gestalten sich diese Recherchen vielfach kompliziert und erfordern umfangreiche Fachkenntnisse, die professionelle Erbenermittlungsunternehmen aufgrund ihrer Spezialisierung, langjährigen Erfahrung und weltweiten Korrespondenten bieten können.

     

    Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. bzw. seine Mitglieder stehen für Auskünfte gern zur Verfügung.

     

    Verband Deutscher Erbenermittler e.V.

    10179 Berlin, Brückenstraße 5 A (Jannowitz-Center),

    Tel. 030 / 246 25 162

    Fax 030 / 246 25 163

    E-Mail: mail@vdee-ev.de

    Internet: www.verband-deutscher-erbenermittler.de (www.vdee-ev.de)

     

    (Quelle: http://www.vdee-ev.de/Presseinformation.php)

    Quelle: ID 33807610