· Fachbeitrag · Prozessrecht
Testament nicht auffindbar, so gehen Sie richtig vor
von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar
| In der Praxis kommt es vor, dass der Mandant behauptet, der Erblasser habe ihn als Alleinerben eingesetzt, das Testament sei jedoch unauffindbar. Der gesetzliche Erbe dagegen bestreitet, dass es je ein Testament gegeben hat. Der Beitrag erläutert, wie Sie in dieser Situation richtig vorgehen. |
1. Beweis- und Feststellungslast
Der Berater muss als Erstes klären, ob er
- eine Erbenfeststellungsklage vor dem Prozessgericht erheben oder
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