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  • · Nachricht · Rechte und Pflichten bezüglich des Nachlasses

    Digitalen Nachlass mit dem Unternehmen regeln

    | Es gibt kaum Regelungen zum digitalen Nachlass. Deswegen ist es wichtig, den Umgang mit Mails, Webseiten und sozialen Medien zu regeln. |

     

    Stirbt jemand, können Bestellungen, Versteigerungen und sonstige Internetgeschäfte in Gang sein. Je nach Vertrag muss das Geschäft storniert werden, sonst haften die Erben. Daher sollte der Erblasser regeln, wie die Erben mit den digitalen Verbindungen wie sozialen Webseiten und E-Mailkonten verfahren sollen und wie laufende Geschäfte abzuwickeln sind. Nach dem Tod gehören der Computer und sein Inhalt zum Nachlass.

     

    Mehr zu diesem Thema lesen Sie demnächst in EE.

    Quelle: ID 42433024