24.11.2021 · Fachbeitrag · Rückwirkung
Keine „Erbschaftsteuerpause“ beim Erwerb von Privatvermögen
| Der BFH hat bestätigt, dass auch Erbfälle ab dem 1.7.16 der Erbschaftsteuer unterliegen. Er hat damit die Frage entschieden, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaftsteuerrechtliche Regelungen rückwirkend ab dem 1.7.16 in Kraft setzen konnte. |
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