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  • · Fachbeitrag · Testament

    Schiedsklauseln ‒ alternative Konfliktlösung mit Grenzen

    von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar

    | Zwei grundlegende Entscheidungen des BGH, die den Streit über die Zulässigkeit letztwilliger Schiedsklauseln in zwei Bereichen bei Nachlassstreitigkeiten entschieden haben, geben Anlass, die Zulässigkeit von Schiedsklauseln in letztwilligen Verfügungen darzustellen. Der Beitrag befasst sich mit solchen nach § 1066 ZPO. |

    1. Einleitung

    Nachdem der 1. Zivilsenat die letztwillige Zuweisung von Pflichtteilsstreitigkeiten an ein Schiedsgericht mit Beschluss vom 16.3.17 ausgeschlossen hat (BGH FamRZ 17, 1264), hat der 4. Zivilsenat kurz danach (offenbar in Unkenntnis der Entscheidung des 1. Zivilsenats [!]; vgl. Harsdorf-Gebhardt, ErbR 19, 150) mit Beschluss vom 17.5.17 (NJW 17, 2112) die letztwillige Zuweisung von Streitigkeiten über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers (TV) an ein Schiedsgericht ebenfalls ausgeschlossen. Beide Entscheidungen haben in der juristischen Fachwelt große Resonanz gefunden und sind vielfach besprochen worden (vgl. Wendt, ErbR 17, 470; Esskandari/Bick, ErbStB 17, 275; Reimann, FamRZ 17, 1295; Wellenhofer, JuS 18, 174; Keim, NJW 17, 2652; Becker, NotBZ 17, 257; Haas, SchiedsVZ 18, 49; Muscheler, ZEV 18, 120; Bandel, MittBayNot 18, 352; Klose, NJ 17, 333 und Strohal, jurisPR-FamR 16/2017 Anm. 7). Schiedsverfahren und ihre erbrechtlichen Einsatzmöglichkeiten stoßen auf ein gesteigertes Interesse.

    2. Schiedsgerichte in Nachlasssachen

    In Nachlasssachen sind Schiedsgerichte zulässig entweder, aufgrund